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15.04.2009

Anbauverbot für MON 810 entbehrt jeglicher Grundlage

Anbauverbot für MON 810
(c) proplanta

Düsseldorf - Monsanto kann die Entscheidung von Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner und ihre Weisung an die Zulassungsbehörde BVL nicht nachvollziehen, ein Anbauverbot für MON 810 auf Grundlage der Schutzklausel (Safeguard Clause) auszusprechen.


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